Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05 (c)   

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BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05 (c) (https://dejure.org/2006,3376)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2006 - 4 StR 110/05 (c) (https://dejure.org/2006,3376)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05 (c) (https://dejure.org/2006,3376)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge (Zulässigkeit des Antrages); Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge (untersagte Bezugnahme auf Schriftsätze; Darlegung des Verhandlungsverlaufs)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • HRR Strafrecht

    § 464 Abs. 3 StPO
    Zuständigkeit zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde (Kostenentscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Gesamtstrafe nach Wegfall einer verhängten Einzelstrafe bei teilweiser Einstellung des Verfahrens

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Einstellung eines Verfahrens wegen absoluter Verjährung; Darlegungsanforderungen an die Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages; Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge; ...

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für die Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO)

  • Judicialis

    StGB § 39; ; StGB § ... 78 Abs. 3 Nr. 5; ; StGB § 78 c Abs. 3 Satz 2; ; StPO §§ 44 ff.; ; StPO § 45 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 206 a; ; StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; GVG § 169 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 464 Abs. 3
    Zuständigkeit für Kostenbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 35
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 514/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
    Zudem kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision - wie hier - mit Verfahrensrügen und mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5, 9, 10, 12).

    Sie ist in der Rechtsprechung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen für zulässig erachtet worden (vgl. Meyer-Goßner aaO § 44 Rdn. 7 a mit zahlreichen Nachweisen), etwa wenn dem Verteidiger bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung keine Akteneinsicht gewährt oder das Sitzungsprotokoll nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wurde (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 12; Meyer-Goßner aaO).

  • BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02

    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
    Hierzu ist aber die Angabe von Beweismitteln nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 m.N.).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90

    Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
    Es fehlt an dem zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Tatsachenvortrag über den Hinderungsgrund und den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses (vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; Meyer-Goßner aaO m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 683/95

    Revisionsbegründung zu Protokoll - Normale Dienststunden - Begrenzte personelle

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
    Zudem kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision - wie hier - mit Verfahrensrügen und mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5, 9, 10, 12).
  • BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
    Zudem kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision - wie hier - mit Verfahrensrügen und mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5, 9, 10, 12).
  • BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05
    Zudem kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren Verfahrensrüge grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Revision - wie hier - mit Verfahrensrügen und mit der Sachrüge form- und fristgerecht begründet worden ist (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 5, 9, 10, 12).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 347/09

    Gefährliche Körperverletzung im Amt; Notwehr (Nothilfe; Fußtritte eines

    Eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts gemäß § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO besteht insoweit nur, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Fall der erforderliche enge Zusammenhang zwischen beiden Rechtsmitteln besteht (Senat, Beschlüsse vom 25. November 2008 - 4 StR 414/08 und vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05).
  • BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06

    Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von

    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05 -,.
  • BGH, 25.11.2008 - 4 StR 414/08

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerden gegen die dem Angeklagten in dem Urteil

    Das Revisionsgericht ist für die Entscheidungen über die sofortigen Beschwerden gegen die dem Angeklagten in dem Urteil zugesprochene Entschädigung und die dort getroffene Kostenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 8 Abs. 3 Satz 2 StrEG nur dann zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen den Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 464 Rdn. 25, § 8 StrEG Rdn. 23).
  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 445/16

    Pflicht zur erschöpfenden Würdigung des Verfahrensstoffs (Ausschöpfungsgebot;

    Denn die den geltend gemachten Verfahrensmangel enthaltenden Tatsachen sind bereits der Revisionsbegründungsschrift selbst zu entnehmen und ihr mithin nicht lediglich als Anlage beigefügt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05 mwN).
  • BGH, 08.04.2009 - 2 StR 26/09

    Verwerfung einer Revision eines Angeklagten als unbegründet

    Über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Kostenentscheidung hat das Oberlandesgericht zu entscheiden (BGHR StPO § 464 Abs. 3 Zuständigkeit 3; BGH, Beschlüsse vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05 - und vom 25. November 2008 - 4 StR 414/08).
  • BGH, 11.09.2018 - 4 StR 406/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde

    Das Revisionsgericht ist für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gemäß § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO nur dann zuständig, wenn es zugleich über eine vom Beschwerdeführer eingelegte Revision zu entscheiden hat, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen den Rechtsmitteln besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. März 2009 - 1 StR 61/09; vom 25. November 2008 - 4 StR 414/08, NStZ-RR 2009, 96; vom 21. März 2006 - 4 StR 110/05; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 464 Rn. 25a).
  • OLG Schleswig, 21.03.2019 - 2 Ws 58/19
    Dies gilt allerdings nach ständiger Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs nur, wenn das in der Hauptsache eingelegte Rechtsmittel auch vom Beschwerdeführer eingelegt worden ist, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen den Rechtsmitteln besteht (BGH, Beschluss vom 25. November 2008, 4 StR 414/08 ­ NStZ-RR 2009, 96; BGH, Beschluss vom 21. März 2006, 4 StR 110/05 ­ bei juris, jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.07.2007 - 1 StR 294/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15093
BGH, 18.07.2007 - 1 StR 294/07 (https://dejure.org/2007,15093)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2007 - 1 StR 294/07 (https://dejure.org/2007,15093)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 1 StR 294/07 (https://dejure.org/2007,15093)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 1 StPO
    Rüge der fehlerhaft unterbliebenen Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Entbehrlichkeit von Feststellungen über das Nichtbestehen eines behaupteten Verlöbnisses)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Revision aufgrund des Nichtbestehens von Rechtsfehlern; Notwendigkeit einer Verfahrensrüge mit entsprechendem Tatsachenvortrag bei der Rüge einer unzutreffenden oder fehlenden Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht

  • Judicialis

    StPO § 52 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 52 Abs. 1 Nr. 1
    Ort von Feststellungen zum Verlöbnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 35
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 03.10.1949 - StS 217/49
    Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 1 StR 294/07
    Ergänzend bemerkt der Senat: Im Urteil brauchen ausdrückliche Feststellungen über das Bestehen eines Verlöbnisses nicht getroffen zu werden; ihr Fehlen begründet daher nicht die Revision (OGHSt 2, 173, 174; Dahs in Löwe/ Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 52 Rdn. 8; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 52 Rdn. 4).
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